Was ist neu bei der Steuer?
Ende 2016 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen. Das Gesetz beinhaltet die Unterbindung von Manipulationen bei elektronischen Kassen. Dem Finanzamt geht es dabei natürlich ums Geld: nicht dokumentierte Stornierungen, nicht nachvollziehbare Änderungen durch elektronische Programme und der Einsatz von Programmen wie Phantomware, sogenannter Manipulationssoftware, hat den Fiskus um Steuerzahlungen unbekannter Höhe gebracht. Derzeit gibt es noch keine Regelungen, welche die Authenzität, Integrität und Vollständigkeit der Kassendaten gewährleisten.
In dem beschlossenen Gesetz ist nun schriftlich fixiert und mit Bußen versehen, was eigentlich immer umgesetzt werden sollte. Alle Aufzeichnungen sind täglich, einzeln, vollständig, korrekt, geordnet und unveränderbar vorzunehmen. Die Einzelaufzeichnungspflicht entfällt nur aus Gründen der Unzumutbarkeit, wenn kein elektronisches Aufzeichnungssystem vorhanden ist und eine Vielzahl von unbekannten Kunden mit Bargeld bezahlen.
Neu in dem Gesetz zur Steuer wurde die Pflicht zur Belegausgabe mit aufgenommen
Ab 2020 wird es umgesetzt. Diese Belegpflicht gibt es bereits seit Jahren in anderen EU-Ländern. Auf Antrag beim Finanzamt kann man sich aus Gründen der Unzumutbarkeit von der Belegausgabepflicht befreien lassen, diese Befreiung kann auch widerrufen werden. Es wird jedoch weiterhin keine Registrierkassenpflicht geben, die offene Ladenkasse bleibt un Deutschland bestehen.
Eine weitere Neuerung ist, dass alle elektronischen Kassensysteme innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden müssen. Bereits vorhandene Kassen müssen bis zum 31.01.2020 angemeldet werden. Anzugeben sind dabei unter anderem die Seriennummer, die Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung und des genutzten Aufzeichnungssystems. Nicht nur computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen, sogar offene Ladenkassen können seit Jahresbeginn ohne Ankündigung überprüft werden.
Damit das Gesetz auch umgesetzt wird wurden neue Steuergefährdungstatbestände aufgenommen und bei Verstoß können Bußgelder erhoben werden. Dabei machen sich Nutzer und Anbieter nicht gültiger Systeme gleichermaßen strafbar. Und es ist nicht relevant, ob dem Finanzamt bereits ein Schaden entstanden ist oder dieser erst entstehen könnte. Bis zu 25.000€ Bußgeld warten auf denjenigen, der vergisst ein Storno zu buchen.
Quellen Steueränderungen:
Haufe
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